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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Engel Touristik GmbH für den Verkehr mit Mietomnibussen (AGBM)

1. Anwendungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkehr mit Mietomnibussen (AGBM) finden grundsätzlich Anwendung.
b) Diese AGBM gelten auf Auftraggeberseite sowohl für natürliche als auch juristische Personen.
c) Diese AGBM gelten auf Auftraggeberseite sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
d) Eigene abweichende Geschäftsbedingungen seitens des Auftraggebers haben für das Vertragsverhältnis keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn diese vom Auftraggeber für anwendbar erklärt werden. Ferner gelten diese insbesondere auch dann nicht, wenn die Engel Touristik GmbH diesen nicht widerspricht.

2. Vertragsabschluss
a)
Die Angebote der Engel Touristik GmbH sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich freibleibend und sind kein verbindliches Vertragsangebot, welches durch Annahme durch den Auftraggeber zum Vertragsschluss führt.
b) Der Vertragsschluss entsteht erst durch Annahme des Angebots durch den Kunden und Bestätigung durch die Engel Touristik GmbH. Die Annahme durch den Kunden kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder in elektronischer Form erfolgen. Die Form der Bestätigung steht der Engel Touristik GmbH frei.

3. Leistungen und Inhalt
a)
Die Leistung der Engel Touristik GmbH umfasst - nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung - die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art inklusive Fahrer und die Durchführung der Beförderung im Rahmen der gesetzlichen Ruhe- und Lenkzeitvorschriften.
b) Für den Umfang der vertraglichen geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die Bestätigung des Auftrages der Engel Touristik GmbH maßgebend.
c) Die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag sind ausgeschlossen.
d) Der Anlass oder Zweck der Beförderung ist nicht Vertragsbestandteil. Der Wegfall oder die Änderung des Anlasses oder Zwecks (bspw. Ausfall von Veranstaltungen etc.) begründet keinen kostenfreien Rücktrittsgrund seitens des Auftraggebers.
e) Die Leistungspflicht der Engel Touristik GmbH umfasst  nicht  die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen.
f) Die Leistungspflicht der Engel Touristik GmbH umfasst nicht die Beaufsichtigung von Sachen, die der Auftraggeber oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt.
g) Die Leistungspflicht der Engel Touristik GmbH umfasst nicht die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
h) Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, ist die Engel Touristik GmbH lediglich Vermittler.
i) Die Leistungspflicht der Engel Touristik GmbH umfasst nicht die Informationen über die für die Fahrgäste einschlägigen Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Einhaltung. Dafür ist ausschließlich der Aufraggeber zuständig.
j) Sofern der vertraglich geschuldete Einsatz des Fahrzeuges der termingebundenen Erreichung von Zielen oder Veranstaltungen dient, disponiert die Engel Touristik GmbH unter Berücksichtigung der Streckenführung, Witterung, Lenkzeiten und notwendigen Pausen den daraus ergebenen Abfahrtszeitpunkt. Die Engel Touristik GmbH haftet jedoch nicht für das rechtzeitige Erreichen des Ziels bzw. der Veranstaltung, es sei denn, es liegt seitens der Engel Touristik GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
k) Bei Verspätungen des Auftraggebers und/oder Abweichungen vom bestätigten Fahrtverlauf hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Dabei werden pro Zusatz-km 1,50 € inkl. MwSt. berechnet. Bei Verspätungen und/oder Einsatz eines Ablösfahrers werden pro ½ Stunde zusätzlich 40,00 € berechnet. Der organisatorische Mehraufwand (Telekommunikation etc.) geht ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers und wird nach Fahrtende berechnet.
l) Einreise-, Maut- und Parkgebühren sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nicht im Fahrpreis enthalten und werden gemäß Aufwand nach Fahrtende in Rechnung gestellt.
m) Grobe Verunreinigungen und Beschädigungen werden nach Fahrtende in Rechnung gestellt.
n) Bei Transferfahrten gilt, dass das Fahrzeug dem Auftraggeber vor Ort nicht zur Verfügung steht.

4. Leistungsänderungen
a)
Änderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen, insbesondere eine Änderung des vorgesehenen Fahrzeugtyps hinsichtlich der Ausstattung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Engel Touristik GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Vertragszweck nicht beeinträchtigen und dem Auftraggeber zumutbar sind.
b) Die Engel Touristik GmbH informiert den Auftraggeber über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund.
c) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen vertraglichen Leistung ist der Auftraggeber berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Information durch die Engel Touristik GmbH, dieser gegenüber geltend zu machen.
d) Die Engel Touristik GmbH haftet nicht, wenn der Einsatz eines vertraglich vorgesehenen Fahrzeugs durch Umstände unmöglich geworden ist, die außerhalb des Risiko- und Herrschaftsbereichs derer liegen. Dazu zählen insbesondere der Ausfall durch höhere Gewalt (Witterungsschäden, Diebstahl, Vandalismus) sowie Schäden durch Kfz-Unfälle, welche nicht von der Engel Touristik GmbH zu vertreten sind.
e) Die Engel Touristik GmbH ist berechtigt bei Ausfall eines Fahrzeuges auch 2 vergleichbare kleinere Fahrzeuge einzusetzen.
f) Leistungsänderungen durch den Auftraggeber sind nur mit Zustimmung der Engel Touristik GmbH möglich. Dies betrifft insbesondere eine Erhöhung der Sitzplatzkapazität durch den Auftraggeber.
g) Leistungsänderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach Fahrtantritt (z.B. hinsichtlich Fahrtstrecke und Fahrtdauer) sind möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der eingesetzte Fahrer. Der Auftrag zur Änderung ist vom Auftraggeber durch Unterschrift auf dem Fahrauftrag zu bestätigen. Die Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
h) Die Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Auftraggeber führt zu keiner Zeit ohne Zustimmung der Engel Touristik GmbH zur Preisreduzierung. Die Engel Touristik GmbH bemüht sich um den Einsatz eines kleineren Fahrzeuges. Einen Anspruch darauf hat der Auftraggeber jedoch nicht.

5. Preise und Zahlungen
a)
Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis.
b) Mehrkosten, die aufgrund vom Auftraggeber gewünschter Leistungsänderungen anfallen, werden zusätzlich berechnet.
c) Rechnungen sind nach Erhalt kostenfrei und spesenfrei ohne Abzug spätestens 7 Tage  nach Fahrtende fällig.
d) Bei Vereinbarung von Vorkasse ist der in der Rechnung gesetzte Zahlungstermin einzuhalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Engel Touristik GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
e) Zahlungen in Fremdwährung sind ausgeschlossen.
f) Überweisungen aus dem Ausland müssen kostenfrei und spesenfrei erfolgen.
g) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto der Engel Touristik GmbH an.
h) Beschädigungen oder Verunreinigungen werden nach Fahrtende zusätzlich in Rechnung gestellt.
i) Alle im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung anfallenden Nebenkosten (z. B. Maut- und Parkgebühren, Einreisegebühren, Übernachtungskosten und  Verpflegungskosten für den/die Fahrer) sind nicht im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart und werden nach Aufwand nach Fahrtende in Rechnung gestellt.
j) Befindet sich der Auftraggeber mit unbestrittenen Zahlungsforderungen aus früheren Verträgen oder aufgrund gesetzlicher Zahlungsansprüche in Verzug, so kann die Engel Touristik GmbH die Erbringung der vertraglichen Leistungen bei weiteren Aufträgen verweigern, bis die unbestrittene Forderung einschließlich aller Nebenforderungen vollständig bezahlt sind.
k) Besteht Zahlungsverzug des Auftraggebers mit bestrittenen vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsansprüchen, so kann die Engel Touristik GmbH vertragliche Leistungen bei weiteren Verträgen verweigern, sofern der Auftraggeber nicht vor Fahrtbeginn Sicherheit durch unbedingte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung auf einem Treuhandkonto einer der Engel Touristik GmbH bestimmten Rechtsanwalts oder Notars leistet.

6. Preiserhöhung durch die Engel Touristik GmbH
Die Engel Touristik GmbH ist berechtigt, eine Preiserhöhung bis zu 10% bezogen auf den vertraglich vereinbarten Preises unter folgenden Voraussetzungen zu verlangen:
a) Die Preiserhöhung ist nur zulässig bei einer Preiserhöhung von Kraftstoffkosten, Personalkosten, Steuern und Abgaben, wenn und soweit sich diese auf den vereinbarten Mietpreis auswirken.
b) Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Beginn der Beförderungsleistung mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die Engel Touristik GmbH nicht  vorhersehbar waren.
c) Die Engel Touristik GmbH hat den Aufraggeber unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu unterrichten, die Erhöhung geltend zu machen und den Erhöhungsgrund nachzuweisen.
d) Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 3% des vereinbarten Grundmietpreises übersteigt, kann der Auftraggeber ohne Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Engel Touristik GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist der Engel Touristik GmbH gegenüber unverzüglich schriftlich nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Auftraggeber
a) Rücktritt vor Fahrtbeginn:
aa)
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Fahrtantritt vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Engel Touristik GmbH.
bb) Tritt der Auftraggeber vor Fahrtantritt zurück, so hat die Engel Touristik GmbH anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung, es sei denn, der Rücktritt basiert auf dem Umstand, den die Engel Touristik GmbH zu vertreten hat. Deren Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes, der von der Engel Touristik GmbH ersparten Aufwendungen oder etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeuges ersparten Erlöse. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der Engel Touristik GmbH nachzuweisen, dass der Engel Touristik GmbH kein oder geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle eines solchen Nachweises hat der Auftraggeber keine oder nur eine entsprechende geringere Entschädigung zu leisten.
cc) Der Engel Touristik GmbH steht es frei, den oder die Entschädigungsansprüche wie folgt zu pauschalisieren:

Rücktritt:
bis 30 Tage    vor Fahrtantritt     10 % des vereinbarten Preises
29. - 22. Tag    vor Fahrtantritt     30 % des vereinbarten Preises
21. - 15. Tag     vor Fahrtantritt    40 % des vereinbarten Preises
14. - 07. Tag    vor Fahrtantritt    50 % des vereinbarten Preises
06. - 01. Tag    vor Fahrtantritt    60 % des vereinbarten Preises
Am Tag des Fahrtantritts         85 % des vereinbarten Preises

b) Kündigung nach Fahrtantritt
aa)
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die für den Auftraggeber erheblich und zumutbar sind und zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch die Engel Touristik GmbH führen. In diesem Fall ist die Engel Touristik GmbH verpflichtet, auf Wunsch des Auftraggebers, ihn uns seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch nur auf das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht.
bb) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach Fahrtantritt, so kann die Engel Touristik GmbH die Vergütung für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen verlangen. Ferner steht der Engel Touristik GmbH ein Anspruch auf Entschädigung für die nach Vertrag noch zu erbringenden und vom Auftraggeber gebuchten Leistungen zu. Für letzteres gilt Ziffer 7 a) cc) sinngemäß.
cc) Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt in Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

c) Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber vor oder nach Fahrtbeginn ist die Engel Touristik GmbH berechtigt weitergehende Schadenspositionen geltend zu machen, bspw. Stornierung von Schiffspassagen, Hotelleistungen, Mehraufwendungen für Telekommunikation, Einsatz von zusätzlichen Busfahrern etc.

8. Rücktritt und Kündigung durch die Engel Touristik GmbH
a) Rücktritt vor Fahrtbeginn

Die Engel Touristik GmbH kann vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, welche  die Engel Touristik GmbH nicht zu vertreten hat, die die Leistungserbringung unmöglich machen.

b) Kündigung nach Fahrtantritt
aa)
Die Engel Touristik GmbH ist berechtigt den Vertrag nach Fahrtantritt zu kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder ähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von der Engel Touristik GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, oder durch den Auftraggeber oder einen Fahrgast erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Auftraggeber oder einer oder mehrere seiner Fahrgäste gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder in anderer Weise die Sicherheit des Busses, des Fahrers, der Insassen des Busses oder andere Verkehrsteilnehmer oder Dritte gefährden.
bb) In diesem Fall ist die Engel Touristik GmbH verpflichtet, den Auftraggeber zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung des Auftraggebers durch die Engel Touristik GmbH nicht möglich machen und/oder die Rückführung der Engel Touristik GmbH nicht zuzumuten ist. Die Engel Touristik GmbH ist insbesondere nicht zur Rückführung verpflichtet, wenn die Gefahr/Beeinträchtigung in der Sphäre des Auftraggebers begründet ist.
cc) Ein Anspruch auf die Rückbeförderung besteht grundsätzlich nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel.
dd) Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Auftraggeber getragen.
ee) Der Engel Touristik GmbH steht im Falle der Kündigung eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu.
ff) Aufwendungen, die die Engel Touristik GmbH aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart hat, werden dem Auftraggeber erstattet bzw. nicht berechnet.

9. Haftung der Engel Touristik GmbH
a)
Die Engel Touristik GmbH haftet grundsätzlich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Leistungen.
b) Die Engel Touristik GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.

10. Beschränkung der Haftung
a)
Die Haftung der Engel Touristik GmbH ist gegenüber dem Auftraggeber insgesamt auf die Höhe des bei Vertragsschluss vereinbarten Preises beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Fahrgastes/Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Engel Touristik GmbH wegen einem dem Fahrgast/Auftraggeber entstehenden Schaden ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Fahrgast/Auftraggeber lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung. § 8 a Abs. 2 Satz 1 StVG bleibt unberührt.
b) Die Haftung der Engel Touristik GmbH ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
c) Die Engel Touristik GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden.
d) § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden jeder beförderten Person 1.000,- € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a)
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung/en hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung gegenüber der Engel Touristik GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Auftraggeber Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
b) Ansprüche des Kunden/Auftraggebers nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung/en dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der Engel Touristik GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Auftraggeber oder die Engel Touristik GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
c) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist ausgeschlossen.
   
12. Gepäck, Sportgepäck, Fahrräder und sonstige Sachen
a) Pro Person wird ein Koffer bis max. 20 kg und ein Stück Handgepäck (max. 5 kg) kostenlos befördert. Mehrgepäck ist nur auf Anfrage möglich und kostenpflichtig. Beim Transport des Reisegepäcks wird dieses naturgemäß mehr beansprucht. Es wird empfohlen, möglichst robuste Gepäckstücke zu verwenden. Für optische Schäden und Schäden an Tragegriffen, die durch den üblichen Gebrauch entstehen können, wird keine Haftung übernommen. Für Schäden oder den Verlust des Reisegepäcks aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Engel Touristik GmbH haftet diese nur bis max. EUR 500,- pro Person, ansonsten nicht.
b) Rollstühle und Gehhilfen etc. müssen bei der Buchung/beim Vertragsschluss als  Sondergepäck angemeldet werden. Dies gilt auf allen Reisen, auch Tagesfahrten. Eventuelle Mehrkosten erfragen Sie bitte bei Vertragsschluss. Für Schäden, egal welcher Art, übernehmen wir keine Haftung mit Ausnahme des Falles von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die weiteren Beschränkungen aus Ziffer 12 a) gelten.
c) Ebenfalls übernimmt die Engel Touristik GmbH keine Haftung für die Garderobe und persönlichen Gegenstände des Auftraggebers oder seiner Fahrgäste im Bus. Ausgenommen hiervon ist grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Engel Touristik GmbH.
d) Der Transport von Kundenfahrrädern und sonstigem Sportgepäck ist nur auf Auftraggeber/Kundenrisiko möglich. Für während des Transportes entstandene Schäden wird nicht gehaftet, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Engel Touristik GmbH. 
e) Explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe sowie unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können, sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.
f) Für Schäden jeglicher Art, die durch Sachen verursacht werden, die vom Auftraggeber oder seinen Fahrgästen mitgeführt werden, haftet der Auftraggeber, wenn die eingetretenen Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.

13. Verhalten und Haftung des Auftraggebers und der Fahrgäste
a)
Die Verantwortung für das Verhalten der Fahrgäste während der Beförderung trägt der Auftraggeber. Den Anweisungen des Bordpersonals der Engel Touristik GmbH ist in jedem Fall Folge zu leisten.
b) Der Auftraggeber haftet  für durch ihn oder seine Fahrgäste/Personal/Beauftragte verursachte Schäden am Fahrzeug oder anderen Sachen der Engel Touristik GmbH. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber nachweist, dass weder er noch seine Fahrgäste/Reiseleiter/Beauftragte den Schaden zu vertreten haben.
c) Schäden/Forderungen aufgrund von Schäden werden nach Fahrtende durch die Engel Touristik GmbH in Rechnung gestellt. Sollte das Fahrzeug dadurch aufgrund von Reparaturen ausfallen und ein Ersatzfahrzeug angemietet werde müssen, hat der Auftraggeber diese Kosten ebenfalls zu tragen.
d) Nach § 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt grundsätzlich anzulegen. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich im Fahrzeug einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
e) Fahrgäste, die trotz Ermahnung den begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für die Engel Touristik GmbH unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Ansprüche des Auftraggebers gegenüber der Engel Touristik GmbH bestehen in diesen Fällen nicht.
f) Beschwerden sind grundsätzlich zunächst an das Personal (Busfahrer) der Engel Touristik GmbH zur richten. Falls dieses nicht abhelfen kann, ist unverzüglich das Büro der Engel Touristik GmbH zu unterrichten.
g) Der Auftraggeber ist verpflichtet bei der Behebung von Leistungsstörungen mitzuwirken um Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a)
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz der Engel Touristik GmbH in 59227 Ahlen.
b) Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Sitz der Engel Touristik GmbH in 59227 Ahlen.
c) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Engel Touristik GmbH in 59227 Ahlen.
d) Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

15. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Bestimmungen oder des Vertrages im übrigen.

16. Abweichende Bedingungen
Sollten andere Reisebedingungen als die in den AGBs genannten Bedingungen gelten, so sind diese im Vertrag geson¬dert aufgeführt. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

Diese allgemeinen Reisebedingungen gelten für das Kraftomnibusunternehmen:
Engel Touristik GmbH
Gersteinstraße 8
59227 Ahlen

Tel.: 02382 768940
Fax: 02382 7689425
www.engel-touristik.de
E-mail: info@engel-touristik.de

Steuer-Nummer: 304/5917/1480
Finanzamt Beckum
USt.-Identifikationsnummer: DE 292513151

Amtsgericht Münster
HRB 14617
Geschäftsführer: Raimund Engel

Bankverbindung:
Engel Touristik GmbH, IBAN: DE07 4005 0150 0034 3859 48, BIC: WELADED1MST
Sparkasse Münsterland-Ost

Stand: 01.01.2017



Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Engel Touristik GmbH für den Verkehr mit Mietomnibussen (AGBM)
Dateigröße: (110.21 kb)

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB unsers Partners und Reiseveranstalters Engel-Reisen-Hamm für separate Gruppenreisen
Dateigröße: (121.76 kb)

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB unsers Partners und Reiseveranstalters Engel-Reisen-Hamm für Individualreisen/Katalogreisen
Dateigröße: (117.72 kb)

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